Wiedereröffnung der Kegelsporthalle Holstenhof unter Auflagen
Ab dem 28. Juli ist das Kegeln auch für Freizeitkegler und Privatanmietungen wieder möglich Wir freuen uns, dass wir auf Grundlage der vom Hamburger Senat beschlossenen weiteren Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unsere Kegelsporthalle Holstenhof für den Publikumsverkehr wieder öffnen zu können. Die Wiederaufnahme des Kegelbetriebs erfolgt nach Beendigung der Betriebsferien des Holstenhofs am 28. Juli 2020. Folgende Einschränkungen sind dabei zu beachten: Die Kegelgruppen dürfen maximal aus 10 Personen bestehen. Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung darf die
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